Beregnungswasser für Freilandkulturen

 

Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeines

2. Weitergehende Anforderungen an Abwassereinleitungen in Fließgewässer

3. Empfehlungen nach DIN 19650 vom Februar 1999: Bewässerung, hygieni-sche Belange von Bewässerungswasser

4. Wichtiger Hinweis

 

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1.      Allgemeines

 

Mit Beregnungs- bzw. Bewässerungswasser ist in der Regel Wasser für die Bewässerung in der Landwirtschaft,, Gartenbau, Landschaftsbau sowie von Parks und Sportanlagen gemeint.

 

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2.     Die nachfolgende Richtwert-Tabelle wurde der Broschüre „Weitergehende Anforderungen an Abwassereinleitungen in Fließgewässer“ des Landesamtes für Wasser und Abfall Nordrhein-Westfalen 1984 für die Nutzungsart „Beregnungswasser für Freilandkulturen“ entnommen.

Lfd. Nr.:

Merkmale

Richtwert

 

A. Mineralische Stoffe

 

1

Aluminium (mg/l)

5,0

2

Arsen (mg/l)

0,04

3

Beryllium (mg/l)

0,05

4

Blei (mg/l)

0,05

5

Bor (mg/l)

0,5

6

Cadmium (mg/l)

0,006

7

Chrom (mg/l)

0,1

8

Eisen (mg/l)

2,0

9

Fluor (mg/l)

1,0

10

Kobalt (mg/l)

0,2

11

Kupfer (mg/l)

0,2

12

Mangan (mg/l)

2,0

13

Molybdän (mg/l)

0,005

14

Nickel (mg/l)

0,1

15

Quecksilber (mg/l)

0,004

16

Selen (mg/l)

0,02

17

Zink (mg/l)

2,0

 

B. Salze

 

18

Gesamtsalzgehalt (mg/l)

500

19

Chloride (mg/l)

200

20

Natrium (mg/l)

150

 

C. Mikrobiologische Beschaffenheit

 

21

Gesamtcoliforme Keime/ml

10

22

Fäkalcoliforme Keime/ml

1

 

D. Sonstige Merkmale

 

23

pH-Wert

5,0 - 8,5

 

 

Erläuterungen

1.         Die genannten Richtwerte gelten bei direkter Entnahme für landwirtschaftliche und gärtnerische Freilandkulturen mit einer durchschnittlichen max. Jahresberegnungsgabe von 300 mm (l/m²).

2.         Die genannten Richtwerte gelten - wegen des bedeutend höheren Wasserbedarfs - nicht für Gewächshauskulturen und nicht für Gemüse und Zierpflanzen mit geringerer Salzverträglichkeit als Freilandkulturen.

3.         Die genannten Richtwerte sollten nach Möglichkeit nicht - keineswegs jedoch über einen längeren Zeitraum hinweg - überschritten werden. Einmaliges Überschreiten einzelner Werte um bis zu 50 % kann geduldet werden. Ausgenommen sind die Inhaltsstoffe Arsen, Cadmium, Quecksilber, Zink und Chrom. Bei diesen Schwermetallen sollten die genannten Richtwerte als Grenzwerte angesehen werden.

4.         Die Entnahme von Wasserproben zur Ermittlung der Werte hat an mehreren hierfür geeigneten Stellen zu erfolgen. Die Werte haben für jede Entnahmestelle zu gelten; es sind also keine Durchschnittswerte für das Gewässer zu bilden.

5.         Die Gewässer sind auf ihren Gehalt an mineralischen Stoffen und Salzen jährlich zweimal zu untersuchen, und zwar zu Beginn der Beregnungssaison und im Hochsommer. Ergeben sich innerhalb der ersten drei Jahre keine Oberschreitungen einzelner Grenzwerte, dann genügt künftig eine Untersuchung zu Beginn der Beregnungssaison.

6.         Untersuchungen zur mikrobiologischen Beschaffenheit des Fließgewässers sind dreimal jährlich während der Beregnungssaison durchzuführen. Werden die Richtwerte überschritten, muß bei Kulturen, die dem Rohverzehr dienen (Gemüse, Obst), eine Karenzzeit von 14 Tagen eingehalten werden.

7.         Bei indirekter Entnahme über Brunnen sind für die Nutzungen "Beregnungswasser für Freilandkulturen" und "Viehtränkung" über die Mindestgüteanforderungen (MGA) hinaus keine weitergehenden Anforderungen zu stellen.

Die direkte Entnahme von Flusswasser zur Viehtränke ist zu untersagen, da hier nahezu die gleichen Anforderungen wie an Trinkwasser zu stellen sind.

 

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3.     Empfehlungen nach DIN 19650 vom Februar 1999: Bewässerung, hygienische Belange von Bewässerungswasser

 

Tabelle 1: Hygienisch-biologische Klassifizierung und Anwendung von Beregnungswasser (leicht verändert)

 

Eignungsklasse

Anwendung

Fäkalstreptokokkenkolo- niezahl/100 ml (nach TrinkwV 6) bzw. Badegewässerrichtlinie 1) )

E. coli-Koloniezahl/100 ml (nach TrinkwV 6) bzw. Badegewässerrichtlinie 1) )

Salmonellen /1000 ml (nach DIN 38411-13)

Potenziell infektiöse Stadien von Mensch- und Haustierparasiten 2) in 1000 ml

1

(Trinkwasser)

-          alle Gewächshaus- und Freilandkulturen ohne Einschränkung

nicht nachweisbar

nicht nachweisbar

nicht nachweisbar

nicht nachweisbar

2 3)

-          Freiland- und Gewächshauskulturen für den Rohverzehr

-          Schulsportplätze, öffentliche Parkanlagen

≤ 100 4)

≤ 200 4)

nicht nachweisbar

nicht nachweisbar

3 3)

-          nicht zum Verzehr bestimmte Gewächshauskulturen

-          Freilandkulturen für den Rohverzehr bis Fruchtansatz bzw. Gemüse bis 2 Wochen vor der Ernte

-          Obst und Gemüse zur Konservierung

-          Grünland bzw. Grünfutterpflanzen bis 2 Wochen vor dem Schnitt oder der Beweidung

-          alle anderen Freilandkulturen ohne Einschränkung

-          sonstige Sportplätze 5)

≤ 400

≤ 2000

nicht nachweisbar

nicht nachweisbar

4 3) 5)

-          Wein- und Obstkulturen zum Frostschutz

-          Forstkulturen, Polterplätze und Feuchtbiotope

-          Zuckerrüben, Stärkekartoffeln, Ölfrüchte und Nichtnahrungspflanzen zur industriellen Verarbeitung und Saatgut bis 2 Wochen vor der Ernte

-          Getreide bis zur Milchreife (nicht zum Rohverzehr)

-          Futter zur Konservierung bis 2 Wochen vor der Ernte

Abwasser, das mindestens eine biologische Reinigungsstufe durchlaufen hat

-          für Darmnematoden keine Standardempfehlung möglich

-          für Stadien von Taenia: nicht nachweisbar

1)     Mikrobiologische Untersuchungen nach den für Badegewässer üblichen Verfahren

2)     Soweit dies für die Sicherung der Gesundheit von Mensch und Tier erforderlich ist, kann eine Un tersuchung des vorgesehenen Bewässerungswassers auf Darm-Nematoden (Ascaris- und Trichuris-Arten sowie Hakenwürmer) und/oder Bandwurm-Lebensstadien (insbesondere Taenia) nach WHO-Empfehlung angeordnet werden.

3)     Wenn durch das Bewässerungsverfahren eine Benetzung der zum Verzehr geeigneten Teile der Ernteprodukte ausgeschlossen ist, entfällt eine Einschränkung nach hygienisch-mikrobiologischen Eignungsklassen.

4)     Richtwert, der analog der TrinkwV § 2 Abs. 3 6) soweit unterschritten werden sollte, „swie dies nach dem Stand der Technik mit vertretbarem Aufwand unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles möglich ist“.

5)     Bei der Beregnung muss durch Schutzmaßnahmen sichergestellt werden, dass Personal und Öffentlichkeit keinen Schaden nehmen

6)     Achtung: Bei der Erstellung der DIN 19650 vom Februar 1999 waren noch die Verfahren der alten TrinkwV vom 5. Dezember 1990 maßgebend (Anmerkung des Autors).

 

Besteht der Verdacht auf Abwasserbelastungen oder werden die in Tabelle 1 aufgeführten mikrobiologischen Werte überschritten, so können weitere Untersuchungen erforderlich sein. Eine besondere Vorsicht ist bezüglich einer Abwasserbelastung geboten, wenn die Beschaffenheit von Oberflächenwasser folgende Kriterien aufweist:

 

-          Saprobienindex nach DIN 38410-2 über 2,3

-          Ammoniumgehalt über 1 mg/L

-          BSB5  als Sauerstoff über 10 mg/L

-          CSB als Sauerstoff über 60 mg/L

 

In solchen Fällen, besteht die Möglichkeit, dass toxische Einflüsse die Untersuchungsergebnisse gemäß Tabelle 1 verfälschen.

 

Nach 5.4 dieser DIN sollten bei nicht hinreichender Beschaffenheit des Bewässerungswassers z. B. folgende Zwischenbehandlungen angewndet werden:

 

1)     Zwischenspeicherung in einem Teich oder Kleinspeicher

2)     Bewachsener Bodenfilter

3)     Sandfilter

 

Die erzielbare Reinigungsleistung – ohne schädigenden Einfluss auf den Bodenkörper – bezieht sich vor allem auf:

 

a)     Rückhalt von Schwebstoffen

b)     Abbau der organischen Substanz (einschließlich der Koloniezahl und der pathogenen Keime) und von Ammonium, Nitrat, Nitrit und Phosphat sowie

c)      Reduzierung von Eisen und Mangan (unter aeroben Verhältnissen)

 

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4. Wichtiger Hinweis

 

Besonders wegen der gesundheitlichen Relevanz des Bewässerungs- bzw. Beregnungswassers für Pflanzen, die zum Verzehr durch den Menschen bestimmt sind, sollte bei den zuständigen Gesundheitsämtern vor allem im gewerblichen Bereich nach den geltenden Bestimmungen nachgefragt werden. Bei der Tierhaltung ist ebenfalls Vorsicht geboten, da auch Tierkrankheiten über belastetes Bewässerungswasser übertragen werden können.

 

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