Fischgewässer


Inhaltsverzeichnis

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Allgemeines (wegen wichtigem Hinweis bitte lesen)
1. Die EG-Fischgewässerrichtlinie
2. Die Fischgewässerverordnung aus Baden-Württemberg
3. Die Wasserqualitätskriterien nach Jens
4. Schädlichkeitsgrenzen einiger wichtiger Fischgifte nach Haider
5. Wasserqualitätskriterien für Salmoniden nach Bohl
6. Wasserqualitätskriterien für Cypriniden nach Bohl
7. Schadenshöhen bei Fischsterben


Allgemeines

Für die Qualität von Fischgewässern waren dem Verfasser bis vor kurzem keine rechtlich verbindlichen Regelungen bekannt, die Richt- oder Grenzwerte festschreiben. Es sieht aber so aus, als würde die Richtlinie des Rates vom 18. Juli 1978 über die Qualität von Süßwasser, das schutz- oder verbesserungsbedürftig ist, um das Leben von Fischen zu erhalten (78/659/EWG) - die sogenannte EG-Fischgewässerrichtlinie -, in absehbarer Zeit in deutsche Rechtsvorschriften umgesetzt. Die erste dieser Rechtsvorschriften, die dem Verfasser bekannt ist, ist die baden-württembergische Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über die Qualität von Fischgewässern (Fischgewässerverordnung) vom 28. Juli 1997. Hinsichtlich der Richt- und Grenzwerte hält sich diese Verordnung an die EG-Fischgewässerrichtlinie.

Neben diesen beiden Vorschriften werden die rechtlich nicht verbindlichen Wasserqualitätskriterien weiterer Autoren dargestellt.


Wichtiger Hinweis

Die nachfolgend dargestellten Grenz- und Richtwerte können in bestimmten Situationen Ausnahmeregelungen unterworfen sein, die nicht alle angeführt sind. Deshalb dürfen diese Werte nicht ohne Einbeziehung von Fachleuten für irgendwelche Entscheidungen verwendet werden, da die Folgen solcher Entscheidungen durch fachlich unkundige Personen nicht ohne weiteres abgeschätzt werden können.

Obwohl bei der Erstellung der vorliegenden Informationen viel Sorgfalt verwendet wurde, können Fehler nie ganz ausgeschlossen werden. Eine Haftung bzw. Verantwortung für derartige Fehler kann daher nicht übernommen werden. Sollten wichtige Maßnahmen oder Entscheidungen im Zusammenhang mit den dargestellten Grenz- oder Richtwerten anstehen, ist es dringend zu empfehlen, die Originalliteratur bzw. die Originalvorschriften zu erwerben.

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1. Die EG-Fischgewässerrichtlinie

Aus: Richtlinie des Rates vom 18. Juli 1978 über die Qualität von Süßwasser, das schutz- oder verbesserungsbedürftig ist, um das Leben von Fischen zu erhalten (78/659/EWG) EG-Fischgewässerrichtlinie

ANHANG I, Liste der Parameter

Lfd.
Nr.
Bezeichnung
Ein-
heit
Salmonidengewässer
Cyprinidengewässer
G
I
G
I
1
Temperatur*
° C
1. Die unterhalb einer Abwärmeeinleitungsstelle (und zwar an der Grenze der Mischungszone) gemessene Temperatur darf die Werte für die nicht beeinträchtigte Temperatur nicht um mehr als
 
1,5
 
3
überschreiten.

Die Mitgliedstaaten können unter bestimmten Bedingungen geographisch begrenzte Ausnahmeregelungen beschließen, sofern die zuständige Behörde nachweisen kann, daß sich daraus keine nachteiligen Folgen für die ausgewogene Entwicklung des Fischbestandes ergeben.


2. Außerdem darf die Abwärme nicht dazu führen, daß die Temperatur in der Zone unterhalb der Einleitungsstelle (an der Grenze der Mischungszone) folgende Werte überschreitet:

 
21,5 (O)
10 (O)
 
28 (O)
10 (O)
Der Temperaturgrenzwert von 10 ° C gilt nur für die Laichzeit solcher Arten, die für die Fortpflanzung kaltes Wasser benötigen, und nur für Gewässer, welche sich für solche Arten eignen.
2
Gelöster Sauerstoff*
mg/l
50%, >=9
100%, >=7
50%, >=9
50%, >=8
100%, >=5
50%, >=7
3
pH-Wert*
 
 
6 - 9 (O)
 
6 - 9 (O)
4
Schwebstoffe
mg/l
<=25 (O)
 
<=25 (O)
 
5
BSB5
mg/l
<=3
 
<=3
 
6
Gesamtphosphor als P*
mg/l
 
 
 
 
7
Nitrite
mg/l
<=0,01
 
<=0,03
 
8
Phenolhaltige Verbindungen*
mg/l
 
 
 
 
9
Ölkohlenwasserstoffe*
mg/l
 
 
 
 
10
Ammoniak*
mg/l
<=0,005
<=0,025
<=0,005
<=0,025
11
Ammonium*
mg/l
<=0,04
<=1
<=0,2
<=1
12
Restchlor (HOCl)*
mg/l
 
<=0,005
 
<=0,005
13
Gesamtzink*
mg/l
 
<=0,3
 
<=1,0
14
Gelöstes Kupfer*
mg/l
<=0,04
 
<=0,04
 
I = (imperativ) = zwingender Wert.
G = (guide) = Leitwert.
O = Abweichungen gemäß Artikel 11 sind möglich.
* = siehe besondere Angaben in der Richtlinie.
(>=) = größer gleich
(<=) = kleiner gleich
n.n. = nicht nachweisbar

ANHANG II, Besondere Angaben für Gesamtzink und gelöstes Kupfer

Gesamtzink
Zinkkonzentrationen (mg/l Zn) je nach den verschiedenen Wasserhärtegraden zwischen 10 und 500 mg/l CaCO3:
Wasserhärte (mg/l CaCO3)
10
50
100
500
Salmonidengewässer (mg/l Zn)
0,03
0,2
0,3
0,5
Cyprinidengewässer (mg/l Zn)
0,3
0,7
1,0
2,0


Gelöstes Kupfer

Konzentrationen an gelöstem Kupfer (mg/l Cu) je nach den verschiedenen Wasserhärtegraden zwischen 10 und 300 mg/l CaCO3:
Wasserhärte (mg/l CaCO3)
10
50
100
300
mg/l Cu*
0,005
0,022
0,04
0,112
* = Das Vorhandensein von Fischen in Gewässern mit höheren Kupferkonzentrationen kann auf ein Vorherrschen gelöster organischer Kupferkomplexe hindeuten.

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2. Die Fischgewässerverordnung aus Baden-Württemberg

Aus: Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über die Qualität von Fischgewässern (Fischgewässerverordnung) vom 28. Juli 1997 (GBl. vom 12. August 1997)

Die Richt- und Grenzwerte dieser Verordnung entsprechen der EG-Fischgewässerrichtlinie, so daß diese hier nicht nochmals wiederholt werden. Sie gelten für die in der folgenden Liste genannten Fischgewässer.

Anlage 1: Liste der bezeichneten Fischgewässer

Erläuterung: Cyp = Cyprinidengewässer
Cyprinidengewässer sind Gewässer in den das Leben von Fischarten wie Cypriniden (Cyprinidae) oder anderen Arten wie Hechte (Esox lucius), Barsche (Perca fluviatilis) und Aale (Anguilla anguilla) erhalten wird oder erhalten werden könnte.
Sal = Salmonidengewässer
Salmonidengewässer sind Gewässer, in denen das Leben der Fische solcher Art wie Lachse (Salmo salar), Forellen (Salmo trutta), Äschen (Thymallus thymallus) und Renken (Coregonus) erhalten wird oder erhalten werden könnte.
M = Mündung

1. Fließgewässer

Name des Gewässers
Gewässerstrecke
Bemerkung
von
bis
Argen / Untere Argen / Obere Argen Landesgrenze Bayern an der Unteren Argen;
Landesgrenze Bayern an der Oberen Argen
M der Argen in den Bodensee, soweit auf Landesgebiet
Sal
Breg Quelle obere Gemarkungsgrenze Hüfingen
Sal
Donau Zusammenfluß Brigach und Breg obere Gemarkungsgrenze Immendingen
Sal
Donau Bettelmannsfels Donaubrücke Ehingen-Berg
Sal
Donau Donaubrücke Ehingen-Berg Landesgrenze Bayern bei Ulm / Neu-Ulm, soweit auf Landesgebiet
Cyp
Dreisam / Rotbach Quelle Zusammenfluß mit der Elz
Sal
Elsenz Einmündung des Buckelbächle M in den Neckar
Cyp
Elz Quelle Zusammenfluß mit der Dreisam
Sal
Enz / Große Enz Quelle der Großen Enz Einmündung der Nagold
Sal
Enz Einmündung der Nagold M in den Neckar
Cyp
Eyach Einmündung der Stunzach M in den Neckar
Cyp
Große Lauter Quelle M in die Donau
Sal
Hauensteiner Alb / Menzenschwander Alb Quelle M in den Rhein
Sal
Iller Landesgrenze Bayern M in die Donau, soweit auf Landesgebiet
Sal
Jagst Quelle Jagstzell
Sal
Jagst Jagstzell M in den Neckar
Cyp
Kanzach Quelle M in die Donau
Sal
Kinzig Quelle Einmündung des Offenburger Mühlbachs
Sal
Kinzig Einmündung des Offenburger Mühlbachs M in den Rhein
Cyp
Kocher Leinmündung bei Abtsgmünd M in den Neckar
Cyp
Lauchert Quelle M in die Donau
Sal
Murg Quelle Einmündung des Sasbachs
Sal
Murr Quelle Backnang
Sal
Murr Backnang M in den Neckar
Cyp
Nagold Quelle Einmündung des Reichenbachs
Sal
Neckar Einmündung der Itter M in den Rhein, soweit auf Landesgebiet
Cyp
Radolfzeller Aach Quelle (Aachtopf) M in den Bodensee
Sal
Rems Quelle Wieslaufmündung
Sal
Rems Wieslaufmündung M in den Neckar
Cyp
Rench / Wilde Rench Quelle Ausleitungsstelle Oberkircher Gewerbekanal
Sal
Rhein Wehr Märkt bei Weil am Rhein obere Gemarkungsgrenze Breisach, soweit auf Landesgebiet
Sal
Rhein obere Gemarkungsgrenze Breisach Landesgrenze Hessen, soweit auf Landesgebiet
Cyp
Riß Quelle Zusammenfluß mit dem Ingerkinger Rotbach
Sal
Riß Zusammenfluß mit dem Ingerkinger Rotbach M in die Donau
Cyp
Rotach Quelle M in den Bodensee
Sal
Schussen Zusammenfluß mit der Wolfegger Ach M in den Bodensee
Cyp
Tauber Zusammenfluß mit dem Vorbach (Weikersheim) M in den Main
Cyp
Wehra Quelle M in den Rhein
Sal
Wiese Quelle Haagener Wehr
Sal
Wiese Tumringer Wehr Grenze zur Schweiz
Sal
Würm Einmündung des Welzgrabens M in die Nagold
Sal
Wutach / Gutach / Seebach Seebachquelle M in den Rhein, ausgenommen Grenzabschnitte mit der Schweiz
Sal


2. Seen

Name des Gewässers
Gewässerstrecke
Bemerkung
von
bis
keine    
 

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3. Die Wasserqualitätskriterien nach Jens

Aus: Jens, Günter: Die Bewertung der Fischgewässer. Maßstäbe und Anleitungen zur Wertbestimmung bei Nutzung, Kauf, Pacht und Schadensfällen. 2 Auflage. Verlag Paul Parey: Hamburg und Berlin. 1980

Beurteilung der Wassergüte und der Fruchtbarkeit nach chemischen Werten, bezogen auf mittlere bis niedrige Wasserstände.


pH-Wert

0 - 5,0
Lebensfeindlich.
5,0 - 5,5
In Fließgewässern kritisch, nach Niederschlägen und Schneeschmelze besteht die Gefahr der weiteren Erniedrigung des pH-Wertes (Säurefischsterben!). Wenig fruchtbar.
Unfruchtbare (dystrophe) Seen.
Fischteiche müssen regelmäßig und sehr gründlich gekalkt werden.
5,5 - 6,0
Noch kritisch wie bei 5,0 - 5,5.
6,0 - 7,0
Leicht sauer, aber schon fruchtbarere Gewässer.
Teiche noch kalkbedürftig, besonders wenn das Säurebindungsvermögen (siehe unten) noch unter 0,5.
7,0 - 7,5
Günstig.
7,5 - 8,5
In Fließgewässern ohne Verunreinigungen günstig bis sehr günstig. In stehenden Gewässern Gefahr der Wasserblüte und weiterer pH-Erhöhung mit Gefährdung der Fische, besonders der Uferregion.
8,5 - 9,5
Fließgewässer bedingt geeignet für Fischbesatz.
Stehende Gewässer ungeeignet.
9,5 - 14
Lebensfeindlich.


Säurebindungsvermögen

ml nHCl/l
0 - 0,5
Wenig fruchtbar, aber auch kaum verunreinigt.
0,5 - 1,0
Nicht unfruchtbar.
1,0 - 2,5
Sehr günstig, wenn nicht durch Abwässer bedingt.
über 2,5
Fruchtbar, aber in den meisten Gewässern durch Abwässer so hoch. Vereinzelte saubere Kalkflüsse haben natürlicherweise ein Säurebindungsvermögen bis 8,0 und darüber. In stehenden Gewässern starke Neigung zur Wasserblüte und zur ungünstigen pH-Wert-Erhöhung bei Sonneneinstrahlung.


Sauerstoff (O2)

(Bei der Entnahme fixierter Sauerstoff, "Sofortgehalt" in mg/l)
0 - 6
Als Fischgewässer nicht geeignet.
6 - 8
Nur für anspruchslose Fischarten geeignet. In Teichen bedenkliches Zeichen der Überdüngung, Verschlammung oder spontaner Verunreinigung. Auch Überbesetzung. Auch in allen anderen Gewässern Kennzeichen der Verunreinigung.
8 - 10
Im Sommer nicht ungünstig. Im Winter gerade noch ausreichend.
10 - 15
Günstig.
über 15
Oft schon Sauerstoffübersättigung, besonders im Sommer. Unter Umständen sind zwischen Tag und Nacht starke Schwankungen des Sauerstoffgehaltes zu erwarten (siehe auch Säurebindungsvermögen über 2,5), was besonders in Teichen nachteilig werden kann.


Sauerstoffdefizit

(Fehlbetrag gegenüber dem Sättigungswert in %)
0 - 20
Noch günstig. Für Fische geeignet.
20 - 40
Schon verunreinigt. In Teichen auch nächtliche Sauerstoffzehrung durch Wasserblüte. Für Fischerei noch bedingt geeignet.
40 - 60
Stark verunreinigt. Für Fischerei kaum noch geeignet (siehe auch "Sauerstoff" bei 6 - 8 mg/l).
60 - 100
Sehr stark verunreinigt. Keine Fischerei.


Sauerstoffzehrung

(Minderung des Sofortgehaltes in verschlossener Flasche innerhalb 48 Stunden, in % des Sofortgehaltes)
0 - 10
Kaum verunreinigt, günstig (beachte aber, daß eine geringe Zehrung bei sonst ungünstigen Befunden auf das Vorhandensein von Giften hindeuten kann).
10 - 30
Noch günstig, fruchtbar oder auch schon leicht verunreinigt.
30 - 60
Ungünstig, nur noch mit Vorbehalt als Fischwasser geeignet.
60 - 100
Ungeeignet, stark verunreinigt.


Biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen (BSB5)

Der BSB5 gleicht der Zehrung, wird aber nicht für 2 Tage sondern für 5 Tage bestimmt. Er hat weniger für die Beurteilung von Fischgewässern, die wenig verunreinigt sein sollen, als für Abwässer und stark mit Abwässern belastete Gewässer Bedeutung. Der BSB5 in mg O2/l ist etwa 1,85 mal so groß wie die 48-Stunden-Zehrung.


Eisen (Fe)

Eisenhaltige Wässer sind meist sauer, also wenig fruchtbar. Durch Belüftung und Kalkung kann der Teichbesitzer das Eisen noch im Zulauf ausfällen. Nachfolgende Zahlenangaben in mg/l.
0 - 0,1
Unbedenklich.
0,1 - 0,3
In Fischzuchten und besonders im Bruthaus ohne vorherige Ausfällung schon störend.
0,3 - 0,5
Sehr störend bis schädlich.
0,5 - 1,0
Kaum noch für Fischereizwecke geeignet.
über 1,0
Ungeeignet und gefährlich.


Sulfat (SO4)

ist für die Beurteilung in fischereilicher Hinsicht von untergeordneter Bedeutung.
über 150 mg/l
Gesamtbeurteilung kritisch.


Ammonium (NH4)

liefert wichtige Hinweise besonders bei Verunreinigungen mit häuslichen oder landwirtschaftlichen Abwässern (sog. organische Verunreinigung) (Stickstoff)! Angaben in mg/l.
0 - 0,1
Keine Einschränkungen.
0,1 - 0,3
Es liegt zumeist eine schwache organische Verunreinigung vor, sie rührt bei kleineren Gewässern manchmal allein von Düngemaßnahmen im Einzugsgebiet her.
0,3 - 0,5
Merkliche, zumeist organische Verunreinigung durch Abwassereinleitungen. Sie läßt zeitweilige stärkere Abwasserstöße befürchten. Vorsicht bei der Anlage von Fischteichanlagen.
Nur in Teichen mit starker Fütterung finden sich diese Werte "natürlicherweise".-
In größeren Flüssen noch unbedenklich.
0,5 - 1,0
Bedenklich.
über 1,0
Für Fischereizwecke nicht geeignet.


Nitrit und Nitrat (NO2 und NO3)

sind höhere Oxidationsstufen des Stickstoffs. Beurteilungswert haben die Untersuchungsergebnisse besonders beim Vergleich mehrerer Wasserproben miteinander, wenn es gilt, das Fortschreiten der Selbstreinigung auf einer Fließstrecke zu verfolgen, indem man beobachtet, wie die Nitratmengen auf dem Weg über das Nitrit zunehmen und die Ammoniumwerte sinken.


Kaliumpermanganatverbrauch, auch Oxidierbarkeit (KMnO4)

Vermittelt ein mittelbares Bild über die Belastung eines Gewässers mit organischen Abwässern, aber auch über Verunreinigungen mit industriellen Abwässern anorganischer Zusammensetzung. Nachfolgende Zahlenangaben in mg/l.
0 - 10
Günstig.
10 - 20
In Bächen noch günstig. In größeren Fließgewässern, Seen und Teichen günstig, fruchtbar.
20 - 30
Noch günstig. Bäche schon merklich belastet. Flüsse, Teiche und Seen leicht belastet oder auch nur sehr fruchtbar.
30 - 50
Bedenklich, wenn nicht durch Nährstoffreichtum bedingt.
über 50
Stärker bis sehr stark belastet. Bei Nährstoffreichtum überdüngt.
über 100
Abwasser.

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4. Schädlichkeitsgrenzen einiger wichtiger Fischgifte nach Haider

Nach verschiedenen Autoren kombiniert. Soweit nicht anders angegeben, alle Zahlenwerte in mg/1

Aus: Haider, Gerhard: Nutzfische halten. Verlag Eugen Ulmer: Stuttgart. 1986

Schadstoff
angegeben als
Grenzwerte
Ammoniak
NH3
0,02-0,5
Arsenate und Arsenite
As
15-23
Benzin  
ca. 50
Blausäure, Natriumcyanid, Kaliumcyanid
CN
0,03-0,25
Bleiverbindungen
Pb
0,2-10
Cadmiumverbindungen
Cd
3-20
Carbolineum  
7
Chlor
Cl2
0,05-0,4
DDT
(ClC6H4)2 CHCCl3
0,02-0,1
Detergentien anionisch
aktive Subst.
3-5
Detergentien kationisch
aktive Subst.
0,3-2,5
Detergentien nicht ionisch
aktive Subst.
2,5
Eisenverbindungen
Fe
0,9-2
Formaldehyd
HCHO
15-30
Hexachlorcylohexan
C5H6Cl6, gamma-Isomer
0,03-0,2
Kupferverbindungen
Cu
0,08-0,8
Nitrat
NO3
100-300
Nitrit
NO2
10-20
Nickelverbindungen
Ni
25-55
Phenol, rein
C6H5OH
6-17
Quecksilberverbindungen
Hg
0,1-0,9
Sublimat    
Toxaphen
C10H10Cl8
< 0,003-0,01
Versalzung, Kaliabwässer
Chlorid
6-13 g/1
Zinkverbindungen
Zn
0,1-2

In der Originalliteratur erwähnt Haider, daß die Zahl der wissenschaftlichen Arbeiten, die sich mit der Vergiftung von Fischen beschäftigen, Legion ist, so daß sie in diesem Rahmen auch nicht annähernd aufgezählt werden können. Neben allgemeinen Hinweisen zur Vergiftung von Fischen werden daher nur einige besonders häufige Schadstoffe in der vorliegenden tabellarischen Übersicht zusammengestellt. (Es muß jedoch gesagt werden, daß bei einer Überschreitung der in der Tabelle genannten Grenzwerte nicht zwangsläufig ein Fischsterben zu erwarten ist. Eine Schädigung beginnt weit früher. Anmerkung des Verfassers der Homepage.)

Bei Verdacht auf eine Vergiftung muß sofort die Polizei verständigt werden. Außerdem ist es ratsam - unabhängig von der Behörde - einige Fische sowie Wasserproben (saubere Glasgefäße!) zu entnehmen, die dann zusammen mit einem Bericht an die zuständigen Fachbehörden zur chemischen Untersuchung weitergeleitet werden müssen.

Die Aufnahme von Giftstoffen erfolgt meistens über die Kiemen, nur gelegentlich über die Haut. Daneben dienen aber auch der Darmtrakt und eventuelle Wunden als Eingangspforten. Die Giftwirkung einer Substanz hängt von der Konzentration und der Einwirkungsdauer ab sowie von den Aufnahme- und Ausscheidungsmöglichkeiten durch den Fisch.

Man kennt reversible und irreversible Vergiftungen. Durch das Zusammenwirken verschiedener Stoffe kann sich die Giftwirkung auch erheblich verstärken (Synergismus) z. B. bei gleichzeitiger Einwirkung der Metallionen Cadmium und Blei oder Kupfer und Zink. Die Giftwirkung kann örtlich begrenzt bleiben oder sich nach Übertritt des Giftes in das Blut auch auf den ganzen Organismus ausdehnen. Die Aufnahme eines Giftstoffes durch den Fisch wird bestimmt von der Wasser- und/oder Fettlöslichkeit der Substanz sowie von den physiologischen Mechanismen ihres Tranportes von Zelle zu Zelle. Die Ausscheidung erfolgt über Kiemen, Haut, Niere und Darm. Ist eine Schadsubstanz fettlöslich, kann sie in den verschiedenen Fettgeweben gespeichert werden (Unterhautfettgewebe, Leber). Es besteht aber auch die Möglichkeit einer Aufhebung der Giftwirkung durch körpereigene Mechanismen. Eine Vergiftung kann schnell und heftig (akut) weniger schnell (subakut) oder ganz langsam (chronisch) verlaufen. Die individuelle Giftempfindlichkeit ist bei Fischen sehr unterschiedlich. Sie kann bis zum Faktor 3 schwanken. Außerdem sind Fische giftempfindlicher als Säugetiere. Nach ihrer Empfindlichkeit werden eingestuft: Bach- und Regenbogenforellen als hochempfindlich, der Barsch als sehr und der Karpfen als mäßig empfindlich, während Schleie und Karausche als wenig empfindlich gelten.

Die Vergiftungssymptome sind äußerst vielgestaltig und nur in Ausnahmefällen spezifisch für einen Schadstoff. Man beobachtet Lageveränderungen (Schlagseite, Seitenlage, Rückenlage), Bewegungsanomalien (Stilliegen, Taumeln, Springen, Umherschießen, erhöhte Atemfrequenz), nervliche Reaktionen (Betäubung, Verspannungen der Muskeln, Zuckungen, Krämpfe, Ober- und Unterempfindlichkeit gegen Berührungen), äußere Veränderungen (Verfärbungen von Haut und/oder Flossen, von Kiemen, Schleimsekretion) und nicht selten Parasiten (vor allem Schwächeparasiten).

Im Ablauf der Vergiftung lassen sich grob mehrere Stadien unterscheiden: Einer anfänglichen Phase der Unruhe (Kontakt mit dem Schadstoff) folgen Gleichgewichtsstörungen und unkoordinierte Bewegungen (Giftwirkung), die in den Todeskampf übergehen (irreparable Schädigung) bis schließlich der Tod eintritt.

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5. Wasserqualitätskriterien für Salmoniden nach Bohl (leicht verändert)

Aus: Bohl, Martin: Zucht und Produktion von Süßwasserfischen. DLG-Verlag: München. 1982

Parameter
Werte/Konzentration
Bemerkungen
Wassertemperatur
9 - 17 °C
12 - 16 (optimal)
 
pH-Wert
6,5 - 8,0
um 7 (optimal)
schwach sauer >6,5 günstig für intensive Produktion
Sauerstoff (O2)
9,2 - 11,5 mg O2/l
um Sättigungswert
Ammoniak (NH3)
0,01 bzw. 0,02 mg/l
0,005 mg/l
 
für Brut
Nitrit (NO2)
0,1 mg/l
0,2 mg/l
0,04 mg/l
in weichem Wasser
in hartem Wasser
in Kreislaufanlagen
Nitrat (NO3)
100 mg/l
 
Chlor (Cl2)
0,01 - 0,03 mg/l
 
Chlorid (Cl-)
50 mg/l
für Eierbrütung
Schwefelwasserstoff (H2S)
0,002 mg/l
 
Kohlendioxid (CO2)
25 mg/l
10 mg/l
(EIFAC)
sollten jedoch insgesamt für Brut nicht überschritten werden*)
Ozon (O3)
0,002 mg/l
 
Stickstoff (N2)
110 %
maximaler Gesamtgasdruck der Sättigung
Schwebende und absetzbare Stoffe
15 (- 80) mg/l
Partikelkantenschärfe entscheidend, Bruthauswasser = 0
Kupfer
0,006 mg/l
0,03 mg/l
in weichem Wasser
in hartem Wasser
Zink
0,005 - 0,04 mg/l
von der Wasserhärte abhängend
Eisen
0,3 mg/l
0,1 mg/l
 
bei Brut
Blei
0,01 - 0,03 mg/l
 
Quecksilber
0,5 µg/l
 
Cadmium
0,4 µg/l
3 µg/l
in weichem Wasser (SBV < 2)
in hartem Wasser (SBV > 2)
Chrom
0,01 mg/l
0,05 mg/l
(Chrom VI)
(Chrom III)
Cyanid
0,005 - 0,025 mg/l
 
Arsen
0,01 - 0,5 mg/l
 
Barium
5 mg/l
 
Aluminium
0,1 mg/l
 
Polychlorierte Biphenyle (PCB)
0,5 µg/l
 
Fließgeschwindigkeit
0,5 - 3 cm/sec
 
Trübung
< 1 TE/F
 

< = kleiner als
> = größer als
*) = Je höher der SBV, desto höhere CO2-Verträglichkeit

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6. Wasserqualitätskriterien für Cypriniden nach Bohl (leicht verändert)

Aus: Bohl, Martin: Zucht und Produktion von Süßwasserfischen. DLG-Verlag: München. 1982

Parameter
Werte/Konzentration
Bemerkungen
Wassertemperatur
18 - 24 °C
16 - 26 °C
 
als noch günstig
pH-Wert
6,5 - 8,5
 
Sauerstoff (O2)
5 - 9 mg/l
(4 mg/l)
 
sollten nicht unterschritten werden
SÄurebindungsvermögen (SBV)
>0,5 mmol/l
besser 1,5 und darüber
Nitrit (NO2)
0,06 - 0,1 mg/l
 
Ammoniak (NH3)
0,02 mg/l
 
Chlor (Cl2)
0,02 mg/l
 
Eisen
0,9 mg/l
 
Zink
0,3 - 2,0 mg/l
von der Wasserhärte abhängend
(siehe EG-Richtlinie)
Kupfer
0,005 - 0,112 mg/l
von der Wasserhärte abhängend
(siehe EG-Richtlinie)
Cadmium
0,004 mg/l
0,012 mg/l
in weichem Wasser
in hartem Wasser
Nickel
0,5 mg/l
 
Kobalt
0,1 mg/l
 
Mangan
0,1 mg/l
 
Blei
0,1 mg/l
 
Arsen
0,001mg/l
 
Erdöl
0,6 mg/l
 
Gasöl
0,04 mg/l
 
Petroleum
0,3 mg/l
 
Benzin
0,005 mg/l
 
Trübung
< 2,5 TE/F
 

< = kleiner als
> = größer als

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