Badegewässer

Die nachfolgenden Anforderungen an Badegewässer entstammen der RICHTLINIE DES RATES vom 8. Dezember 1975 über die Qualität der Badegewässer (76/160/EWG), der sogenannten EG-Badegewässerrichtlinie. Zwischenzeitlich wurde die EG-Badegewässerrichtlinie novelliert. Hierzu sollten Sie sich die entsprechende Seite des Bundesumweltministeriums einmal anschauen.


Wichtiger Hinweis

Die nachfolgend dargestellten Grenz- und Richtwerte können in bestimmten Situationen Ausnahmeregelungen unterworfen sein, die nicht alle angeführt sind. Deshalb dürfen diese Werte nicht ohne Einbeziehung von Fachleuten für irgendwelche Entscheidungen verwendet werden, da die Folgen solcher Entscheidungen durch fachlich unkundige Personen nicht ohne weiteres abgeschätzt werden können.

Obwohl bei der Erstellung der vorliegenden Informationen viel Sorgfalt verwendet wurde, können Fehler nie ganz ausgeschlossen werden. Eine Haftung bzw. Verantwortung für derartige Fehler kann daher nicht übernommen werden. Sollten wichtige Maßnahmen oder Entscheidungen im Zusammenhang mit den dargestellten Grenz- oder Richtwerten anstehen, ist es dringend zu empfehlen, die Originalliteratur bzw. die Originalvorschriften zu erwerben.


Lfd. Nr.:
Parameter
G
I
Mikrobiologische Parameter
1
Gesamtcoliforme Bakterien/100 ml
500
10.000
2
Fäkalcoliforme Bakterien/100 ml
100
2.000
3
Streptococcus faec./100 ml
100
-
4
Salmonellen/1 l
-
0
5
Darmviren PFU/10 l
-
0
Physikalische und chemische Parameter
6
pH-Wert
-
6-9 (0)
7
Färbung
-
keine anomale
Änderung der Färbung (0)
8
Mineralöle (mg/l)
<=0,3
kein sichtbarer
Film auf der Wasser-
oberfläche, kein
Geruch
9
Tenside, die auf Methylenblau reagieren
(mg/l Natriumlaurylsulfat)
<=0,3
keine anhaltende
Schaumbildung
10
Phenol (Phenol-Zahl) (mg/l C6H5OH)
<=0,005
kein spezifischer
Geruch
<=0,05
11
Transparenz (m)
2
1 (0)
12
Gelöster Sauerstoff (% Sättigung O2)
80-120
-
13
Teer-Rückstände und schwimmende Körper
wie Holz, Kunststoff, Flaschen, Gefäße aus
Glas, Kunststoff, Gummi oder sonstigen
Stoffen. Bruch oder Splitter
keine
 

G = (guide) = Leitwert.
I = (imperativ) = zwingender Wert.
(<=) = kleiner gleich
(0) = Überschreitung der Grenzwerte bei außergewöhnlichen geographischen oder meteorologischen Verhältnissen vorgesehen.


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